Invasive Arten in Deutschland offiziell zum Töten freigegeben

Nach dem Deutschen Bundestag hat am 31. März 2017 auch der Bundesrat die Vorlage zur Änderung des Naturschutzgesetzes sowie des Jagdgesetzes durchgewunken und damit die EU-Verordnung 1143/2014 in Deutschland offiziell umgesetzt. Bei der Verordnung handelt es sich um ein Management-Konzept aus Brüssel, das die Ausbreitung invasiver Tier- und Pflanzenarten eindämmen soll.

Während der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. das Vorhaben, invasive Arten besser kontrollieren zu wollen, grundsätzlich begrüßt, lehnt er die nun eingeführten Managementmaßnahmen vehement ab. Diese schließen neben Import- und Haltungsverboten nämlich auch tödliche Maßnahmen ausdrücklich mit ein. Zudem dürfen die gelisteten Arten künftig auch in Zoos, Tierheimen und Auffangstationen nicht mehr gehalten werden. Bestehende Bestände müssen innerhalb von 24 Monaten abvermittelt oder eingeschläfert werden.

Der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V. wird dieser Aufforderung ausdrücklich nicht nachkommen, da das  grundlose Töten von Tieren einen Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz (vernünftiger Grund) darstellt und zudem den Vereinssatzungen unseres Dachverbandes und der Tierschutzvereine widerspricht. Sollten Tötungsanordnungen erlassen werden, wird der Landesverband sich diesen widersetzen und sich den Rechtsweg vorbehalten.

Der Tierschutzverein Bad Reichenhall u.U. e.V. schließt sich der Stellungnahme des DTSchB, LV Bayern e, V. an.

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