Testament

Sie möchten sich über Ihre eigene Lebenszeit hinaus für Tiere engagieren? Errichten Sie ein Testament, in dem Sie unseren Verein bedenken. Durch Ihre testamentarische Verfügung haben wir die Möglichkeit, den von Ihnen bestimmten Teil Ihres hinterlassenen Vermögens im Sinne der uns anvertrauten Tiere einzusetzen.

Wenn Sie selbst eines oder mehrere Haustiere haben, bedenken Sie bitte: Das Erbrecht erstreckt sich nicht auf Tiere. Daher sollte in Ihrem Testament auch geregelt sein, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Haustier geschehen soll. Sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über einen guten Pflegeplatz zu machen, ist ein Zeichen von großem Verantwortungsbewusstsein für Ihre treuen Begleiter.

Die Kanzlei Maushammer und Partner in Bad Reichenhall (www.rechtsanwalt-maushammer.de) berät sie gerne durch einen Fachanwalt für Erbrecht, wenn es darum geht bei Abfassung ihres letzten Willens den Tierschutzverein Bad Reichenhall zu berücksichtigen. Die Beratung erfolgt insofern unentgeltlich, da Sie den Interessen eines gemeinnützigen Vereins dient.