Einbruchserie in Tierheimen reißt nicht ab

Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Bayern setzt 1.000 Euro Belohnung zur Ergreifung der Täter aus

Leider reißt die seit Ende Juni begonnene Einbruchsserie in Tierheimen nicht ab. Mehr als 20 Tierheime in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern sind inzwischen betroffen.
Der oder die Täter sind vor allem auf der Suche nach Bargeld und das in den Nachtstunden. Da normalerweise in keinem Tierheim große Bargeldbestände aufbewahrt werden und inzwischen auch alle Tierheime zur Vorsicht gemahnt wurden, ist das erbeutete Diebesgut meist weniger von Bedeutung als die mit den Einbrüchen verbundenen Sachbeschädigungen durch zerstörte Fenster und Türen, herausgerissene Tresore und verwüstete Büros. Glücklicherweise kamen bisher keine Tiere zu Schaden. Dennoch führen die Einbrüche natürlich beim betroffenen Tierheimpersonal und in den Nachbartierheimen zu Ängsten, Unsicherheit und Entsetzen.
„Einbrüche und Diebstahl sind generell eine Schande. Wenn davon jedoch karitative Einrichtungen betroffen sind, die ohnehin einen permanenten Kampf um ihre Finanzierung führen müssen wie unsere Tierheime, ist das noch verabscheuungswürdiger. Den gewissenlosen Verbrechern muss endlich das Handwerk gelegt werden“, so Ilona Wojahn, Präsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern. Viele Tierheime befürchten, als nächstes an der Reihe zu sein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherung und Überwachung ihrer Gebäude und Anlagen, was mit zusätzlichen, oft erheblichen Kosten verbunden ist.
Der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern, setzt nunmehr für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus. Sachdienliche Hinweise und Beweismittel zur Aufklärung der Einbrüche nimmt jede Polizeidienststelle entgegen oder können auch dem Bayerischen Landesverband gemeldet werden, der die Weitergabe an die Polizei gewährleistet.

Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern, vom 17.09.2020